– unsere Regeln helfen, dass sich alle wohl und sicher fühlen –
I Geltungsbereich
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.
Sie gilt während der gesamten Unterrichtszeit auf dem gesamten Schulgelände. Dazu gehört auch der Busparkplatz und der Parkplatz für Lehrkräfte.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um spätestens 16:00 Uhr.
II Allgemeines Verhalten/Grundsätzliches
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen. Das Verlassen des Schulgeländes bei vorzeitigem, außerplanmäßigem Unterrichtsausfall ist nur gestattet, wenn eine Heimlasserlaubnis vorliegt.
Für die Turnhallen und Fachräume gelten besondere Bestimmungen, die zu Beginn eines jeden Schuljahres im jeweiligen Fachunterricht erläutert werden.
Fluchtwege (Treppen, Eingänge und mittlere Durchgangsbereiche) sind frei zu halten.
Handys sind während des Unterrichts auszuschalten (vgl. Handyordnung).
Wurde ein Spind von einem Schüler oder einer Schülerin gemietet, so ist dessen Nutzung nur außerhalb der Unterrichtszeit, also ausschließlich vor 8:00 Uhr und nach 13:10 Uhr, gestattet.
Kaugummis sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
Das Schneeballwerfen ist verboten.
Den Genuss von Suchtmittel regelt die übergeordnete Schulordnung in §80 (1): „Der Genuss von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen ist den Schülern auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen grundsätzlich untersagt.“
III Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz
Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände. Während der Pausen ist Zeit zum Essen und Trinken. Die Klassen stellen im Wechsel einen Hofdienst, der eine Woche lang auf die Abfallbeseitigung auf dem Schulhof achtet und die Reinigung durchführt.
Mit den Möbeln gehen wir pfleglich und verantwortungsbewusst um.
In den Unterrichtsräumen ist jeder für seinen Platz verantwortlich. Insbesondere sind die Tische nach Unterrichtsschluss sorgfältig aufzuräumen.
Wir vermeiden zu viel Müll, z.B. durch Brotdosen statt Verpackungen, Flaschen statt Dosen und achten, wenn möglich, auf Mülltrennung (Papier, gelber Sack, Restmüll).
Wir gehen alle mit der Energie verantwortungsvoll um.
IV Unterrichtsbeginn
Beim ersten Klingelzeichen um 7:55 Uhr begeben sich die SchülerInnen unverzüglich zu ihren Klassen- bzw. Fachräumen und warten dort ordnungsgemäß auf den Unterrichtsbeginn.
Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend sein, meldet dies ein vorher bestimmter Schüler oder eine Schülerin (z.B. Klassensprecher) im Sekretariat.
V Pausen
Beim Wechsel der Unterrichtsräume begeben sich die SchülerInnen auf kürzestem Weg in den neuen Unterrichtsraum.
Mit Beginn der Pause räumen sie das Schulgebäude möglichst rasch. Taschen für den folgenden Unterricht sind mitzunehmen.
SchülerInnen der Sekundarstufe II dürfen in den MSS-Räumen bleiben, ebenso Besucher des Schülercafes (ab Klasse 10).
Beim ersten Klingelzeichen begeben sich alle zügig in ihre Unterrichtsräume und bereiten sich für die anstehende Unterrichtsstunde vor.
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Während der Pausen sind nur die Toiletten im Eingangsbereich zu benutzen.
VI Unterrichtsende/Schulschluss
Wird ein Unterrichtsraum am selben Tag nicht mehr benutzt, sind alle Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
Nach Schulschluss verlassen die SchülerInnen unverzüglich das Haus. Sie begeben sich zur Bushaltestelle, stellen sich geordnet auf und steigen ohne Drängen in ihren Bus ein.
VII Schlussbestimmungen
Die SchülerInnen haben den Anweisungen des gesamten Schulpersonals unverzüglich Folge zu leisten.
Für mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden haften nach den Bestimmungen der Schulordnung der Verursacher bzw. seine ersatzpflichtigen Erziehungsberechtigten.
Wir lehnen Gewalt als Mittel der Konfliktbewältigung ab. Wer Gewalt gegen andere anwendet, muss mit erzieherischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Im Brand- oder Katastrophenfall gelten zusätzlich die Bestimmungen der Brandschutzordnung.
Die zusätzliche Pausenordnung regelt Einzelheiten in Abhängigkeit von Jahreszeit und Witterung
Ich wurde darüber informiert, dass…
… für die Teilnahme am Sportunterricht frische Sportkleidung und saubere Sportschuhe erforderlich sind.
… ausschließlich der Gebrauch von Deo-Sticks bzw. -Rollern erlaubt ist.
… alle Schüler vor der Turnhalle auf die jeweilige Lehrkraft warten müssen.
… bei 3er Belegung der Halle jeder Klasse nur eine ½ Umkleide zusteht und Kleidung, Taschen sowie Schuhe ordentlich weggeräumt werden müssen.
… vor dem Verlassen der Umkleiden Licht und Fenster geschlossen werden müssen.
… keine Wertsachen in der Umkleide zurückgelassen werden sollten und diese stattdessen in der „Wertsachenkiste“ während des Unterrichts in der Halle aufbewahrt werden.
… jeglicher Schmuck vor Unterrichtsbeginn abzulegen bzw. abzukleben ist und lange Haare zusammengebunden sein müssen.
… ich nach dem Umziehen auf der Tribüne auf die Lehrkraft warte.
… medizinische Probleme (z.B. Asthma) der Lehrkraft vor dem Unterricht mitgeteilt werden müssen.
… ich die Lehrkraft unmittelbar vor Unterrichtsbeginn auf Verschmutzungen bzw. Zerstörungen in den Umkleiden hinweisen muss, damit meine Klasse nicht dafür verantwortlich gemacht wird.
… Sportgeräte jeglicher Art nur mit Erlaubnis der Lehrkraft herausgegeben und benutzt werden dürfen.
… die Lehrkraft den Unterricht eröffnet und beendet und kein Schüler/-in ohne Abmeldung die Halle verlassen darf.
(Inhalt folgt)
Der PC-Saal darf nur mit Erlaubnis der Lehrkraft betreten werden.
Essen und Trinken sind nicht erlaubt.
Es wird stets im Sinne des Unterrichts gearbeitet. Hierzu werden nur erlaubte Programme und Internetseiten verwendet.
Alle Geräte werden sorgsam behandelt und der Arbeitsplatz wird ordentlich hinterlassen.
Es werden keine Veränderungen an den Computern (Software, Einstellungen, Kabel, Tastatur usw.) vorgenommen.
Die Zugangsdaten werden geheim gehalten und nicht weitergegeben.
Defekte oder Störungen werden sofort an die Lehrkraft gemeldet.
Die Schülerinnen und Schüler begeben sich unmittelbar nach Unterrichtsende zum Sammelpunkt zwecks Anwesenheitskontrolle (unabhängig von der Teilnahme am Mittagessen).
Krankmeldungen sind bis 8:00 Uhr WebUntis oder über das Sekretariat mitzuteilen. Besonders wichtig ist hierbei der Vermerk der GTS-Zugehörigkeit des Kindes (bitte zusätzlich im Textfeld in WebUntis angeben oder beim Anruf zusätzlich mitteilen). Entschuldigungen sind zusätzlich schriftlich nachzureichen.
Den Anweisungen der Betreuer (Lehrkräfte, pädagogische Kräfte, AG-Leiter) ist stets Folge zu leisten.
Das Entfernen von der Gruppe zwecks Toilettengang u.Ä. ist nur nach Rücksprache und mit Erlaubnis der entsprechenden Aufsichtsperson möglich. Dasselbe gilt für Gänge zum Schließfach im Zeitraum 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr.
Die Lautstärke von Gesprächen sowie das Verhalten ist stets der Umgebung anzupassen (Silentium in der Hausaufgabenstunde, ruhiger Gesprächston in der Mensa, erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit in der Schulküche usw.).
Mit den Nahrungsmitteln und dem Mensa-Inventar ist zweckgemäß umzugehen.
Der Aufenthaltsraum ist stets in einwandfreiem Zustand (sauber und ordntlich) zu verlassen.
Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zur Hausaufgabenzeit, welche in Form von Stillarbeit abgehalten wird.
Der Schülerplaner (= Hausaufgabenheft) ist stets gewissenhaft zu führen (d.h. sauber, leserlich und vollständig).
Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zu jener Arbeitsgemeinschaft, der sie zugewiesen worden sind. Ein AG-Wechsel im laufenden Schulhalbjahr ist nicht möglich
Ein friedliches und soziales Miteinander ist für eine dauerhafte Teilnahme an der Ganztagsschule Grundvoraussetzung.
Es gilt nachmittags wie vormittags uneingeschränkt die Hausordnung der Bettina von Arnim Integrierten Gesamtschule Otterberg.