Kontakt

Diplom-Sozialpädagogin
Systemische Beraterin
„Und bist du nicht willig,
(autoritativer Erziehungsstil)
so brauche ich Geduld“
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Montag – |
08:00 – 16:30 Uhr |
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Schulbüro: 10434_e24cd3-20> |
06301 / 7125 – 17 10434_76c924-d6> |
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Mobil: 10434_b65dd4-8f> |
0172 / 3529269 10434_1c0c50-4e> |
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Raum: 10434_70944e-80> |
C209 10434_f4a968-35> |
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Mail: 10434_9eea86-c5> | 10434_0e12ff-9b> |
Was ist das?
Schulsozialarbeit bezieht sich auf den Ort Schule als Lern- und Lebensort, aber auch auf das Gemeinwesen und das soziale Umfeld der Schüler und Schülerinnen. Die Arbeit ist vielschichtig und macht insofern eine Vernetzung und Zusammenarbeit der Fachkräfte der Schulsozialarbeit mit anderen Institutionen und Professionen notwendig. Schule und Schulsozialarbeit sehen sich gegenseitig als gleichwertige Partner, die arbeitsteilig gemeinsam zur Lösung gemeinsamer Probleme beitragen.
Schulsozialarbeit handelt im Sinne des Kindes und des Jugendlichen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenswelten, so dass Schulsozialarbeit divergent in ihren Ausprägungen je nach Schulform auftreten kann und muss. Die Verankerung des Gegenübers in der Familie, in der Schule und in der Freizeit wird in der Arbeit stets mitberücksichtigt.
Folgende Prinzipien sind dabei grundlegend:
Wertschätzung, Empathie, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Zentrale Arbeitsfelder
Einzelfallhilfe
Konfliktbewältigung
Gruppen- bzw. Projektarbeit
Prävention
Ziele der Schulsozialarbeit
Bezogen auf die
SchülerInnen
Bezogen auf die Eltern
Bezogen auf die Schule
Rechtliche
Grundlage
Im Landkreis Kaiserslautern wird die Schulsozialarbeit auf der Grundlage der Anregungen für Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung umgesetzt.
In der rechtlichen Grundlage findet sich der Auftrag von Schulsozialarbeit in § 13 sowie in den §§ 11, 14 und 81 SGB VIII und im Jugendförderungsgesetz des Landes RLP in den §§ 3 und 4 JuFöG.



