I Geltungsbereich
- Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.
- Sie gilt während der gesamten Unterrichtszeit auf dem gesamten Schulgelände. Dazu gehört auch der Busparkplatz und der Parkplatz für Lehrkräfte.
- Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um spätestens 16:15 Uhr.
II Allgemeines Verhalten/Grundsätzliches
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen. Das Verlassen des Schulgeländes bei vorzeitigem, außerplanmäßigem Unterrichtsausfall ist nur gestattet, wenn eine Heimlasserlaubnis vorliegt.
- Für die Turnhallen und Fachräume gelten besondere Bestimmungen, die zu Beginn eines jeden Schuljahres im jeweiligen Fachunterricht erläutert werden.
- Während der Nutzung digitaler Endgeräte wird stets die Nutzungsordnung für digitale Endgeräte (schuleigne Geräte & BYOD-Geräte) sowie die Datenschutzgrundverordnung eingehalten. Verstöße werden geahndet.
- Den Genuss von Suchtmittel regelt die übergeordnete Schulordnung in §80 (1):“ Der Genuss von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen ist den Schülern auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen grundsätzlich untersagt.“
- Kaugummis sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
- Handys sind während des Unterrichts auszuschalten.
- Das Schneeballwerfen ist verboten.
- Treppen und Eingänge sind frei zu halten, ebenso der mittlere Durchgangsbereich der Flure.
III Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz
- Mit den Möbeln gehen wir pfleglich und verantwortungsbewusst um.
- Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände. Während der Pausen ist Zeit zum Essen und Trinken. Die Klassen stellen im Wechsel einen Hofdienst, der eine Woche lang auf die Abfallbeseitigung auf dem Schulhof achtet und die Reinigung durchführt.
- In den Unterrichtsräumen ist jeder für seinen Platz verantwortlich. Insbesondere sind die Tische nach Unterrichtsschluss sorgfältig aufzuräumen.
- Wir vermeiden zu viel Müll, z. B. durch Brotdosen statt Verpackungen, Flaschen statt Dosen und achten, wenn möglich, auf Mülltrennung (Papier, gelber Sack, Restmüll).
- Wir gehen alle mit der Energie verantwortungsvoll um.
IV Unterrichtsbeginn
- Bis 7.45 Uhr können sich die Schülerinnen und Schüler im Aufenthaltsraum aufhalten.
- Beim ersten Klingelzeichen um 7.45 Uhr begeben sie sich unverzüglich in ihre Klassenräume, die von der Frühaufsicht aufgeschlossen worden sind und bleiben dort bis zum Unterrichtsbeginn.
- Beginnt der Unterricht in einem Fachraum, begeben sie sich um 7.55 Uhr dorthin.
- Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend sein, meldet dies ein vorher bestimmter Schüler oder eine Schülerin (Klassensprecher/in oder Kurssprecher/in) im Sekretariat.
V Pausen
- Beim Wechsel der Unterrichtsräume begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf kürzestem Weg in den neuen Unterrichtsraum.
- Mit Beginn der Pause räumen sie das Schulgebäude möglichst rasch. Taschen für den folgenden Unterricht sind mitzunehmen.
- Schüler der Sekundarstufe II dürfen in den MSS-Räumen bleiben, ebenso Besucher des Schülercafes (ab Klasse 10).
- Beim Klingelzeichen begeben sich alle zügig in ihre Unterrichtsräume.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Während der Pausen sind nur die Toiletten im Eingangsbereich zu benutzen.
VI Unterrichtsende/Schulschluss
- Wird ein Unterrichtsraum am selben Tag nicht mehr benutzt, sind alle Stühle hochzustellen.
- Nach Schulschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich das Haus. Sie begeben sich zur Bushaltestelle, stellen sich in Zweierreihen auf und steigen ohne Drängen in ihren Bus ein.
VII Schlussbestimmungen
- Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen aller Lehrkräfte und des Schulpersonals unverzüglich Folge zu leisten.
- Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.
- Für mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden haften nach den Bestimmungen der Schulordnung der Verursacher bzw. seine ersatzpflichtigen Erziehungsberechtigten.
- Wir lehnen Gewalt als Mittel der Konfliktbewältigung ab. Wer Gewalt gegen andere anwendet, muss mit erzieherischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen rechnen.
- Im Brand- oder Katastrophenfall gelten zusätzlich die Bestimmungen der Brandschutzordnung.
- Die zusätzliche Pausenordnung regelt Einzelheiten in Abhängigkeit von Jahreszeit und Witterung
Hallenregeln für den Sportunterricht
Ich wurde darüber informiert, dass…
- …alle Schüler vor der Turnhalle auf die jeweilige Lehrkraft warten müssen.
- …bei 3er Belegung der Halle jeder Klasse nur eine ½ Umkleide zusteht und Kleidung, Taschen sowie Schuhe ordentlich weggeräumt werden müssen.
- …ich die Lehrkraft unmittelbar vor Unterrichtsbeginn auf Verschmutzungen/ Zerstörungen in den Umkleiden hinweisen muss, damit meine Klasse nicht dafür verantwortlich gemacht wird.
- …im Sporthallengebäude ausschließlich der Gebrauch von Deo-Sticks/Deo-Rollern erlaubt ist.
- …Sportgeräte jeglicher Art nur mit Erlaubnis der Lehrkraft herausgegeben und benutzt werden dürfen.
- …ich nach dem Umziehen auf der Tribüne auf die Lehrkraft warte.
- …für die Teilnahme am Sportunterricht frische Sportkleidung und saubere
Sportschuhe erforderlich sind. - …jeglicher Schmuck vor Unterrichtsbeginn abzulegen ist bzw. abzukleben ist.
- …lange Haare zusammengebunden sein müssen.
- …medizinische Probleme (z.B. Asthma) dem Sportlehrer vor dem Unterricht mitgeteilt werden müssen.
- …keine Wertsachen in der Umkleide zurückgelassen werden sollten und diese stattdessen in der „Wertsachenkiste“ während des Unterrichts in der Halle aufbewahrt werden.
- …die Lehrkraft den Unterricht eröffnet und beendet und kein Schüler/-in
ohne Abmeldung die Halle verlassen darf. - …vor dem Verlassen der Umkleiden Licht und Fenster geschlossen werden müssen.