Entschuldigungsverfahren und Anwesenheitskontrolle an der Bettina von Arnim IGS Otterberg
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
die Pflicht, Ihr Kind ordnungsgemäß vor einer schulischen Abwesenheit (Krankheit, Beurlaubung, Arzttermin etc.) abzumelden, liegt bei den Eltern und Sorgeberechtigten. An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal auf die Vorgehensweise zur korrekten Abmeldung hinweisen (siehe „Was tun bei…“) und Sie dringend ersuchen diese einzuhalten.
In allen Fällen der Abmeldung, muss diese Abwesenheitsmeldung unbedingt bis 07:45 Uhr des betroffenen Tages erfolgen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Ist der Verbleib Ihres Kindes nicht geklärt und erreichen wir in der ersten Stunde Sie als Sorgeberechtigte nicht, müssen wir davon ausgehen, dass u.U. Gefahr in Verzug ist und die Polizei zu informieren ist. Unsere Sekretärinnen sind angewiesen, alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Sie als Eltern können Ihr Kind telefonisch (06301 – 71250), oder wenn unserer Telefonleitungen bei unserer Schulgröße öfters vor Schulbeginn belegt sind , per Mail ( info@bvona-igs-otterberg.de ) oder Webuntis über ihren Elternaccount von UNTIS in der App abmelden. Um Missbrauch vorzubeugen geht dies sinnvollerweise nur mit Elternaccounts und nicht mit Schüleraccounts,.
Klicken Sie in der App UNTIS Mobile mit ihrem Elternaccount unten links auf das Symbol Start. Dann auf „Meine Abwesenheiten“. Hier sehen Sie die aktuellen und vergangenen Abwesenheiten Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Klicken Sie zur Mitteilung einer neuen Abwesenheit auf das orangefarbene Plus oben rechts. Nun können Sie Ihr Kind auswählen, für das Sie eine neue Abwesenheit der Schule melden wollen. Wählen Sie Datum, Beginn und Ende der Abwesenheit und den Abwesenheitsgrund. Im Notizfeld können Sie evtl. noch einen Hinweis ergänzen. Nun müssen Sie die Meldung auch noch über den orangefarbenen Haken oben rechts absenden. Ab dann wissen das Sekretariat und die betroffenen Lehrkräfte Bescheid.
§ 37 der Schulordnung besagt am Ende des 1. Artikels: „…Bei unentschuldigtem Fernbleiben von minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.“
Dies bedeutet, auch bis in die Oberstufe hinein gelten die Hinweise unter „Was tun bei…“ bis zur Erlangung der Volljährigkeit. Selbst bei volljährigen Schüler*innen kann eine Abwesenheitsmeldung immer noch nach obigem Weg durch die Eltern durchgeführt werden, aber auch durch die volljährigen Schüler*innen selbst.
Bitte denken Sie daran, das rechtzeitige Abmelden von Kindern durch die Eltern und Sorgeberechtigten erspart eventuelle spätere Missverständnisse.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Elke Bonner, Schulleiterin