§ 1 | Die Schülerinnen und Schüler begeben sich unmittelbar nach Unterrichtsende zum Sammelpunkt zwecks Anwesenheitskontrolle. (unabhängig von der Teilnahme am Mittagessen) Treffpunkt Klassen 5A-D, 6A: Eingang Mensa Treffpunkt Klassen 6A-9A: Aufenthaltsraum links neben Mensatür |
§2a | Krankmeldungen sind bis 8.30 Uhr und ausschließlich telefonisch im Sekretariat mitzuteilen. Der Vermerk der GTS-Zugehörigkeit des Kindes ist hier besonders wichtig. |
§2b | Entschuldigungen sind zusätzlich schriftlich nachzureichen. |
§3 | Den Anweisungen der Betreuer (Lehrkräfte, pädagogische Kräfte, AG-Leiter) ist stets Folge zu leisten. |
§4 | Das Entfernen von der Gruppe zwecks Toilettengang u. Ä. ist nur nach Rücksprache und mit Erlaubnis der entsprechenden Aufsichtsperson möglich. Dasselbe gilt für Gänge zum Schließfach im Zeitraum 13:15 Uhr bis 16:15 Uhr. |
§5 | Die Lautstärke von Gesprächen sowie das Verhalten ist stets der Umgebung anzupassen (Silentium in der Hausaufgabenstunde, ruhiger Gesprächston in der Mensa, erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit in der Schulküche usw.). |
§6 | Mit den Nahrungsmitteln und dem Mensa-Inventar ist zweckgemäß umzugehen. |
§7 | Der Aufenthaltsraum ist stets in einwandfreiem Zustand (Sauberkeit und Ordnung) zu verlassen. |
§8 | Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zur Hausaufgabenstunde, welche in Form von Stillarbeit abgehalten wird. |
§9 | Der Schülerplaner (=Hausaufgabenheft) ist stets gewissenhaft zu führen (d.h. Sauber, leserlich, vollständig). |
§10a | Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zu jener Arbeitsgemeinschaft, der sie zugewiesen worden sind. |
§10b | Ein AG-Wechsel im laufenden Schulhalbjahr ist nicht möglich |
§11 | Ein friedliches und soziales Miteinander ist für eine dauerhafte Teilnahme an der Ganztagsschule Grundvoraussetzung. |
§12 | Es gilt nachmittags wie vormittags uneingeschränkt die Schulordnung der Bettina von Arnim Integrierten Gesamtschule Otterberg. |