Schulbuchausleihe Rheinland- Pfalz
Informationen für Erziehungsberechtigte
Anlage_Elterninformation zur Ausleihe gegen Gebühr
Wie in den vergangenen Schuljahren bietet das Land Rheinland-Pfalz auch für das kommende Schuljahr 2021/2022 die Schulbuchausleihe an.
Mit diesem Schreiben (s.Anlage) erhalten Sie den Freischaltcode Ihres Kindes zur Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe. Mit diesem Freischaltcode können Sie sich, unter http://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html , an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr anmelden. Dort finden sie auch alle wichtigen Anleitungen zur Bestellung. Bitte achten Sie aber auf die vorgegebenen Bestellfristen. Bestellungen können nur vom 21.05.2021 bis zum 21.06.2021 durchgeführt werden.
Sie haben keinen eigenen Internetanschluss! Sie sind mit dem Internetumgang nicht vertraut!
Kein Problem! Gerne können wir die Bestellung auch für Sie durchführen. Machen Sie einfach bei Ihrer zuständigen Servicestelle/ Sachbearbeiterin einen Termin aus. Der Sachbearbeiter ist wie folgt zu erreichen:
Herr Kiros (nach tel. Terminvereinbarung)
VG Otterbach-Otterberg, Konrad-Adenauer-Straße 19, 67731 Otterbach
Tel.: 06301/ 607-214 (tägl. von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr)
Ihnen wurde die unentgeltliche (kostenfreie) Schulbuchausleihe bewilligt!
Dann müssen Sie sich nicht nochmal erneut anmelden. Wenn Sie an der kostenfreien Schulbuchausleihe teilnehmen und darüber bereits von uns einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Schulbücher werden Ihnen samt Arbeitsheften zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung gestellt.
Sie sind nicht sicher, ob Sie einen Antrag auf kostenfreie Schulbuchausleihe gestellt haben!
Kein Problem! Setzen Sie sich einfach mit Ihrer zuständigen Servicestelle/Sachbearbeiter in Verbindung und fragen Sie nach, ob Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Falls nicht, haben sie im begründetet Ausnahmefall noch die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich vielleicht doch Anspruch auf die kostenlose Schulbuchausleihe habe!
Einen Anspruch auf die kostenfreie Schulbuchausleihe haben Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler dann, wenn sie mit ihrem Einkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen. (Nähere Infos entnehmen Sie bitte den Infos auf dem Antrag zur kostenfreien Schulbuchausleihe siehe: http://lmf-online.rlp.de/service/publikationen.html
Was passiert mit meinen Schulbüchern die ich im letzten Jahr ausgeliehen habe?
Sie erhalten kurz vor Ende des Schuljahres den entsprechenden Rücknahmeschein. Auf dem Rücknahmeschein sind alle Informationen aufgeführt, welche Bücher wann und wo zurückgegeben und welche bei dem/der Schüler/in im Schuljahr 2020/2021 dauerhaft verbleiben.